Studiengangänderung


Formular zum Antrag auf Fachwechsel

Wann liegt eine Studiengangänderung (Fachwechsel) vor?

  • Sie wollen Ihr Kernfach, bzw. ein Haupt- oder Nebenfach wechseln.
    (Beachten Sie, dass ein Wechsel in einige Bachelorstudiengänge nur zum Wintersemester erfolgen kann.)
  • Sie wollen Ihren Abschluss ändern (B.A./Sc. ⇔ B.Ed. oder B.A./Sc. ⇒ M.A./Sc.). Siehe auch die Infos zum Doppelstudium.
  • Sie wollen ein drittes Lehramtsfach (Erweiterungsfach) hinzunehmen.
  • Sie wollen einen zweiten Studiengang hinzunehmen.

Für den Fachwechsel ist das Studierendensekretariat zuständig.

Studiengangänderung | Fristen

Die Frist für die Studiengangänderung in ein zulassungsfreies Fach endet jeweils am 30. September für das Wintersemester und am 31. März für das Sommersemester.

Ist der gewünschte Studiengang zulassungsbeschränkt, so muss zuerst eine Bewerbung auf das Fach bis 15. Juli für das Wintersemester und bis 15. Januar für das Sommersemester vorgeschaltet werden. Mehr Information dazu unten in den FAQ!

Studiengangänderung | Was muss ich tun?

  • Sie müssen vor dem Fachwechsel im alten Studiengang/-fach die Rückmeldung vorgenommen haben.
  • Sie füllen den Antrag auf Studiengangänderung aus, unterschreiben ihn und geben ihn beim Studierendensekretariat im V-Gebäude während der Öffnungszeiten ab oder werfen ihn, außerhalb der Öffnungszeiten, in den Briefkasten des Studierendensekretariates.
  • In einigen Fällen sind weitere Unterlagen einzureichen - siehe unten "nötige Unterlagen". Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

 

Studiengangänderung | nötige Unterlagen

Sie möchten Ihre Studienrichtung ändern

Beim Wechsel des Fachs innerhalb eines Bachelor oder Masterstudiengangs...

... sind neben dem Antrag auf Studiengangänderung keine weiteren Unterlagen vorzulegen.

      Ausnahmen:

  • Sprachnachweis beim Antrag auf das Studienfach Latein oder Griechisch
  • Zulassungsbescheinigung der Theologischen Fakultät für das Studienfach Katholi­sche Religionslehre/Katholische Theologie (Tel. 0651/201-3520)

Bachelor an der Uni Trier wird im laufenden Semester abgeschlossen

Sie möchten in einen konsekutiven Masterstudiengang wechseln mit abgeschlossenem Bachelorstudium

Dann benötigen Sie neben dem Antrag auf Studiengangänderung

  • den Nachweis des Bachelorabschlusses und gegebenenfalls den Nachweis weiterer Zugangsvoraus­setzungen gemäß der Master-Fachprüfungsordnung, wie z. B. Mindestnote oder Sprachkennt­nisse.

Ordnungen

Achten Sie darauf, dass der Bachelor schon als abgeschlossen in PORTA eingetragen ist. Ansonsten, wenn z.B. zwar schon alle Leistungen erbracht sind, aber noch nicht in PORTA eingetragen sind, können Sie das Doppelstudium beantragen.

 

Doppelstudium

Beim Wechsel in einen konsekutiven Masterstudiengang mit noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium (Doppelstudium Bachelor-Master)...

...müssen Sie neben dem Antrag auf Studiengangänderung folgende Unterlagen vorlegen:

  • Leistungsbescheinigung mit mindestens 150 Leistungspunkten und der vorläufigen Durchschnittsnote. Bitte drucken Sie sich hierzu einen Notenspiegel über PORTA (pdf) aus; dieser ent­hält alle erforderlichen Angaben. Sofern gemäß der Master-Fachprüfungsordnung eine Mindest­note zu erfüllen ist, muss diese Note mit der bis dato ermittelten Durchschnittsnote nachgewie­sen werden.
  • Weitere Nachweise, wie z.B. Sprachkenntnisse entnehmen Sie bitte der Master-Fachprüfungsord­nung.
    Ordnungen
  • Bitte beachten Sie auch folgenden Link zum Übergang Bachelor-Master:
    Doppelstudium

Studiengangänderung | FAQ

Der gewünschte Studiengang ist zulassungsbeschränkt

Wer in einen zulassungsbeschränkten Studiengang wechseln möchte...

...muss sich zunächst fristgerecht über das Bewerberportal bewerben.
Als an der Universität Trier eingeschriebener Studierender, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. bei PORTA mit der eigenen Kennung anmelden, dann unter Studienangebot Studienbewerbung einen Bewerbungsantrag hinzufügen.
  2. Für eine Bewerbung in das erste Bachelor Semester ist zusätzlich eine Registrierung unter hochschulstart.de notwendig.

Erst mit einer Zulassung kann der Fachwechsel vorgenommen werden.

Muss bzw. kann ich mir Leistungen nach dem Wechsel anerkennen lassen?

Positive (bestandene) Studienleistungen können Sie sich anerkennen lassen, negative (nicht bestandene) Studienleistungen müssen Sie sich anerkennen lassen.

Wenden Sie sich dazu, nachdem der Studiengangwechsel in PORTA vollzogen wurde, an den Prüfungsausschuss des Faches, zu dem Sie neu gewechselt sind. Hier müssen Sie dann einen Antrag auf Anerkennung der Leistungen und ggf. auf eine Höherstufung der Fachsemester stellen.

Ich hatte schon einmal ein EN (endgültig nicht bestanden)

Kann ich trotzdem eine Studiengangänderung vornehmen?

Wenn Sie Ihren Antrag auf Studiengangänderung einreichen, so kreuzen Sie das betreffende Feld unter "Prüfungsanspruch" an. Das Studierendensekretariat prüft dann mit dem HPA, ob ein Wechsel möglich ist. Sie werden über den Ausgang der Prüfung informiert. Wenn ein Wechsel möglich ist, so erhalten Sie eine Sperre im System, da Sie Ihre Leistungen vom Prüfungsausschuss innerhalb des ersten Semesters im neuen Studiengang anerkennen lassen müssen. Um eine Anerkennung zu beantragen, müssen Sie selbst den Prüfungsausschuss kontaktieren, nachdem die Studiengangänderung in PORTA eingetragen wurde. Die Anerkennung der Leistungen muss innerhalb des 1. Semesters im neuen Studiengang abgeschlossen sein, damit Sie sich wieder rückmelden können. Informieren Sie bitte Ihre Sachbearbeiterin im Studierendensekretariat, sobald Ihnen der Anerkennungsbescheid vorliegt.

Fachwechsel zum Bachelor of Law und Staatsexamen Rechtswissenschaft

Wenn Sie in beide Studiengänge wechseln wollen...

...kreuzen Sie bitte auf dem Formular unter „angestrebter Abschluss“ sowohl Bachelor 1-Fach (KF) als auch Staatsexamen (Jura, Psy. Psychoth.) an und tragen Sie unter „Geplanter Studiengang zum nächsten Semester“ unter 1. Studienfach zusätzlich folgendes ein: Rechtswissenschaft (LL.B., 1-Fach) und Staatsexamen.

Sie beziehen BAföG?

Nicht für alle BAföG Empfänger ist eine Studiengangänderung sinnvoll:

BAföG-Empfänger*innen sollten mit ihrem Berater / ihrer Beraterin über die Idee (!) einer Studiengangänderung sprechen und sich informieren, welche Konsequenzen ein Wechsel in Bezug auf BAföG möglicherweise hätte.

Sollte ich die Studiengangänderung so spät wie möglich beantragen?

Nein, sobald die Rückmeldung ins kommende Semester möglich ist kann man die Studiengangänderung beantragen.

Ein früher Antrag ist sinnvoll, um die Änderung im PORTA  noch vor Beginn der Lehrveranstaltungen (und vor Beendigung der Anmeldephasen für die Veranstaltungen) anzustreben. Falls das nicht klappt und Sie sich nicht mehr per PORTA in die gewünschten Veranstaltungen einschreiben können, weil die Anmeldephasen abgeschlossen sind, sollten Sie sich persönlich / per Mail beim entsprechenden Dozenten / der entsprechenden Dozentin melden und nachfragen, ob in der Veranstaltung noch ein Platz frei ist. Gegebenenfalls empfiehlt sich auch ein Gespräch mit der zuständigen Fachstudienberatung, um gut im neuen Fach / Studiengang durchzustarten.